Kraftwagen (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von nicht mehr als 3.500 kg
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen zuzüglich des Fahrzeugführers
  • Anhänger mit zG max. 750 kg
  • Anhänger mit zG über 750 kg, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Mindestalter: 18 Jahre


Ausbildung: Theorie- und Praxisunterricht


Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung


Eingeschl. Klassen: Klassen M und L


Theorieunterricht und Fahrstunden* (Theorie-Doppelstunden à 90 Minuten)

  • bei Ersterteilung: 12 Stunden
  • bei Erweiterung: 6 Stunden
  • Zusatzunterricht: 2 Stunden
  • Übungsfahrten: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 Stunden (Pflichtstunden)
  • Autobahnfahrt: 4 Stunden (Pflichtstunden)
  • Nachtfahrt: 3 Stunden (Pflichtstunden)

*Alle Ausbildungsfahrten (Übungsfahrt, 5 Überlandfahrt, 4 Autobahnfahrt, 3 Nachtfahrt)
dauern 45 Minuten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.


Voraussetzungen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

Kraftwagen (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von nicht mehr als 3.500 kg
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen zuzüglich des Fahrzeugführers
  • Anhänger mit zG max. 750 kg
  • Anhänger mit zG über 750 kg, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Mindestalter: 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)


Ausbildung: Theorie- und Praxisunterricht


Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung


Eingeschl. Klassen: Klassen M und L


Theorieunterricht und Fahrstunden* (Theorie-Doppelstunden à 90 Minuten)

  • bei Ersterteilung: 12 Stunden
  • bei Erweiterung: 6 Stunden
  • Zusatzunterricht: 2 Stunden
  • Übungsfahrten: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 Stunden (Pflichtstunden)
  • Autobahnfahrt: 4 Stunden (Pflichtstunden)
  • Nachtfahrt: 3 Stunden (Pflichtstunden)

*Alle Ausbildungsfahrten (Übungsfahrt, 5 Überlandfahrt, 4 Autobahnfahrt, 3 Nachtfahrt)
dauern 45 Minuten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.


Voraussetzungen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetetem Fahren BF17)


Ausbildung: Praxisunterricht


Prüfung: Praktische Prüfung


Theorieunterricht und Fahrstunden* (Theorie-Doppelstunden à 90 Minuten)

  • Übungsfahrten: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 3 Stunden (Pflichtstunden)
  • Autobahnfahrt: 1 Stunde (Pflichtstunde)
  • Nachtfahrt: 1 Stunden (Pflichtstunde)

*Alle Ausbildungsfahrten (Übungsfahrt, 3 Überlandfahrt, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt)
dauern 45 Minuten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.


Vorbesitz: Führerschein Klasse B oder BF17


Voraussetzungen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest

Hinweise: Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)


Ausbildung: Praxisunterricht


Prüfung: Praktische Prüfung


Theorieunterricht und Fahrstunden* (Theorie-Doppelstunden à 90 Minuten)

Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3 Stunden (Pflichtstunden)
Autobahnfahrt: 1 Stunde (Pflichtstunde)
Nachtfahrt: 1 Stunden (Pflichtstunde)

*Alle Ausbildungsfahrten (Übungsfahrt, 3 Überlandfahrt, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt)
dauern 45 Minuten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.


Vorbesitz: Führerschein Klasse B oder BF17


Voraussetzungen:

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest

Hinweise: Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.

Wir garantieren dir:

Wir gehen während der Fahrstunden auf dich ein und passen den Lehrplan so für dich an, dass du nur so viele Fahrstunden wie nötig machen musst, um an dein Ziel zu kommen.
km/h