- mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von nicht mehr als 3.500 kg
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen zuzüglich des Fahrzeugführers
- Anhänger mit zG max. 750 kg
- Anhänger mit zG über 750 kg, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie- und Praxisunterricht
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
Eingeschl. Klassen: Klassen M und L
Theorieunterricht und Fahrstunden* (Theorie-Doppelstunden à 90 Minuten)
- bei Ersterteilung: 12 Stunden
- bei Erweiterung: 6 Stunden
- Zusatzunterricht: 2 Stunden
- Übungsfahrten: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5 Stunden (Pflichtstunden)
- Autobahnfahrt: 4 Stunden (Pflichtstunden)
- Nachtfahrt: 3 Stunden (Pflichtstunden)
*Alle Ausbildungsfahrten (Übungsfahrt, 5 Überlandfahrt, 4 Autobahnfahrt, 3 Nachtfahrt)
dauern 45 Minuten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Voraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von nicht mehr als 3.500 kg
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen zuzüglich des Fahrzeugführers
- Anhänger mit zG max. 750 kg
- Anhänger mit zG über 750 kg, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Mindestalter: 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
Ausbildung: Theorie- und Praxisunterricht
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
Eingeschl. Klassen: Klassen M und L
Theorieunterricht und Fahrstunden* (Theorie-Doppelstunden à 90 Minuten)
- bei Ersterteilung: 12 Stunden
- bei Erweiterung: 6 Stunden
- Zusatzunterricht: 2 Stunden
- Übungsfahrten: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5 Stunden (Pflichtstunden)
- Autobahnfahrt: 4 Stunden (Pflichtstunden)
- Nachtfahrt: 3 Stunden (Pflichtstunden)
*Alle Ausbildungsfahrten (Übungsfahrt, 5 Überlandfahrt, 4 Autobahnfahrt, 3 Nachtfahrt)
dauern 45 Minuten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Voraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetetem Fahren BF17)
Ausbildung: Praxisunterricht
Prüfung: Praktische Prüfung
Theorieunterricht und Fahrstunden* (Theorie-Doppelstunden à 90 Minuten)
- Übungsfahrten: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 3 Stunden (Pflichtstunden)
- Autobahnfahrt: 1 Stunde (Pflichtstunde)
- Nachtfahrt: 1 Stunden (Pflichtstunde)
*Alle Ausbildungsfahrten (Übungsfahrt, 3 Überlandfahrt, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt)
dauern 45 Minuten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Vorbesitz: Führerschein Klasse B oder BF17
Voraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
Hinweise: Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.
- einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Ausbildung: Praxisunterricht
Prüfung: Praktische Prüfung
Theorieunterricht und Fahrstunden* (Theorie-Doppelstunden à 90 Minuten)
Übungsfahrten: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3 Stunden (Pflichtstunden)
Autobahnfahrt: 1 Stunde (Pflichtstunde)
Nachtfahrt: 1 Stunden (Pflichtstunde)
*Alle Ausbildungsfahrten (Übungsfahrt, 3 Überlandfahrt, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt)
dauern 45 Minuten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Vorbesitz: Führerschein Klasse B oder BF17
Voraussetzungen:
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
Hinweise: Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.